Energieberatung

Energieberatung - aktueller denn je

Die 2013 novellierte Energieeinsparverordnung unterscheidet zwischen Wohn- und Nichtwohngebäuden. Wird ein Gebäude verkauft oder vermietet, so ist dem jeweiligen Käufer bzw. Mieter der Energieausweis vorzulegen.

Energieausweise müssen ab dem 1. Mai 2014 eine laufende Registriernummer haben und werden stichprobenartig kontrolliert.

Für Nichtwohngebäude, die zum Beispiel Behörden, Schulen, Krankenhäuser u.s.w. beherbergen, bzw. in denen öffentliche Dienstleistungen erbracht werden und die über eine Nutzfläche von mehr als 500 qm verfügen, ist der Energieausweis an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Stelle auszuhängen.

Seit dem 1. Januar 2016 wurden die energetischen Anforderungen für Neubauten verschärft. Demnach muss der jährliche Primärenergiebedarf die Anforderungen der EnEV 2014 um weitere 25% unterschreiten.

Die Ausstellungsberechtigung von Energieausweisen wurde vom Gesetzgeber an Voraussetzungen, wie z.B. einen Studienabschluss im Fach Versorgungstechnik, Bauingenieurwesen u.s.w., eine erfolgreiche Fortbildung, sowie eine regelmäßige Weiterbildung im Bereich des energiesparenden Bauens gebunden.
Ein ordnungsgemäß ausgestellter Energieausweis beinhaltet außerdem verschiedene Modernisierungsempfehlungen, was eine entsprechende Berufserfahrung seitens des prüfenden Ingenieurs voraussetzt.

Neben der Vielzahl von Projekten, die wir in den letzten Jahren auf dem Gebiet der technischen Gebäudeausrüstung verwirklicht haben und die sich zunehmend auf den Einsatz regenerativer Energien und wirtschaftlicher Heizsysteme konzentrieren, haben sowohl Reinhold Schiefeneder wie auch Stefanie Schiller die Zusatzqualifikation zur energetischen Bewertung von Nichtwohngebäuden erfolgreich abgeschlossen.

Reinhold Schiefeneder ist in der Liste "Die Energieeffizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes" eingetragen. Damit ist er berechtigt, unabhängige "Vor-Ort-Beratungen" (BAFA) sowie die Planung und Baubegleitung von KfW-Effizienzhäusern gemäß dem Förderprogramm "Energieeffizient Bauen und Sanieren" durchzuführen.

Reinhold Schiefeneder ist außerdem bei der BAFA für die "Energieberatung Mittelstand" zugelassen.